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Kilometerstein am 12. Dezember 2008 12:23 (IP gespeichert)
Üblicherweise wird bei Tätern, die nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, auf Nennung von Namen etc. verzichtet. Die Öffentlichkeit ist bei den Verhandlungen ausgeschlossen. Ob PM vom Gericht oder der Bahngesellschaft: Bei derartig gravierenden Straftaten könnte gezeigt werden, dass auch Jugendliche mit spürbaren Sanktionen zu rechnen haben. Weitaus einschneidender werden die zivilrechtlichen Ansprüche sein. Hier haften die Jugendlichen, es sei denn, die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt. Außer dem Schadenersatz kommen noch Gerichts-und Anwaltskosten auf die Täter zu.Die Geschichte wird richtig stressig!
1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.12.08 12:23.