Verfasst von
Deichgraf63 am 28. Januar 2009 17:00 (IP gespeichert)
Besonders interessant in diesem Zusammenhang §19 (2) 1.:
(2) Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn
1. sich ein Schienenfahrzeug nähert
Wichtig ist auch die Bedeutung des Wortes "Vorrang"; was rechtlich höher als das Wort "Vorfahrt" anzusehen ist.
Mit diesem Zitat aus der StVO ist alles geklärt. Ich muss an technisch ungesicherte BÜ so langsam heranfahren, dass ich in jedem Fall v o r dem Andreaskreuz zum Stehen komme, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert, nötigenfalls ist anzuhalten.
Gruß
Zum Ende des Forums fällt mir angesichts der Trolle nur ein:
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.01.09 17:06.