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Dampflokfahrer am 29. Januar 2009 14:26 (IP gespeichert)
Es macht vor der StVo keinen Unterschied ob da in den Örtlichen Bestimmungen der jeweiligen Eisenbahn eine Postensicherung vorgeschrieben ist, oder nicht. Das Andreaskreuz hat immer die gleiche Aussage, oder irre ich da?
Kann dir mal beschreiben, wie es ist, ein Auto weg zu rammen, wenn man selbst alles zur Sicherung des Bü getan hat - es rummst, dann knirscht es, dann kreischt es und dann ist es ruhig, vorraus gesetzt der Autofahrer schreit nicht mehr um hilfe....und dann ist wieder die böse Bahn dran schuld @ PZB-Wachsam, mit Bahn meine ich alle :-)
Ein anderer Fall ist mir bekannt, wo ein Posten von einem Auto angefahren wurde, weil der Fahrer der Meinung war er hätte Vorfahrt.