Verfasst von
Georg Ringler am 31. Januar 2009 22:51 (IP gespeichert)
Guten Abend zusammen,
einige haben es offenbar bereits auf mir nicht bekannten Wegen erfahren:
Das Privatbahnforum wird heute, am 31. Januar 2009, nach rund siebenjährigem Bestehen geschlossen.
Dieser Entscheidung liegen zwei Ursachen zugrunde:
- Die Stellung von Privat- bzw. NE-Bahnen hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Die relative Bedeutung der klassischen Privatbahnen mit eigener Infrastruktur und klarer Abgrenzung zu Staatsbahnaktivitäten hat mit dem Auftreten neuer Unternehmen im Rahmen der Liberalisierung des Bahnverkehrs abgenommen. Die thematische Trennung zwischen „Staatsbahn“ und „Privatbahn“ wird dadurch, wie auch durch die laufende Privatisierung der europäischen Staatsbahnen, zunehmend verwischt.
- Das Privatbahnforum war von Beginn an Teil der DREHSCHEIBE-Internetplattform. Zu Beginn bestand diese aus einer ganzen Reihe unterschiedlichster Foren, die erst im Laufe der Jahre weitgehend vereinheitlicht wurden. Als einziges Forum mit separater Nutzerdatenbank – und allen daraus resultierenden Problemen – blieb in den letzten Jahren das Privatbahnforum übrig.
Das separate Privatbahnforum ist daher seit einiger Zeit – trotz der zunehmenden Bedeutung der NE-Bahnen an sich – eine Art Anachronismus. Zudem anstehende berufliche Veränderungen, die mir künftig möglicherweise keine dauerhafte Betreuung des Forums mehr gestatten würden, habe ich daher zum Anlass genommen, aus den genannten Gründen zu handeln und das Forum für neue Beiträge zu schließen.
Ich möchte allen danken, die dieses Forum so lesenswert gemacht haben – den Vertretern der „ersten Stunde“ wie auch den engagierten später Hinzugekommenen. Trotz des zuletzt leicht verschobenen Verhältnisses zwischen Signal und Rauschen hat dieses Forum tausende lesens- und sehenswerter Beiträge einer breiten Leserschaft zugänglich gemacht. Danke!
Grüße,
Georg Ringler
P. S.: Die derzeit abrufbaren Beiträge bleiben dauerhaft als Archiv erhalten, die Privatnachrichtenfunktion für einen Übergangszeitraum von mindestens 30 Tagen.