Verfasst von hans am 23. Mai 2004 17:56 (IP gespeichert)
> Er brauchte ja keinen Kaufpreis zu zahlenda
> Guttwein dem Vernehmen nach seine 100.000
> noch gar nicht an van Engelen gezahlt
> hatte... Insofern war die Handlung noch
> nicht komplett, da nur einseitig
> vollzogen...
der Kaufvertag war schon gültig und eine Summe X gezahlt, ich glaube nicht, das er sonst in irgend einer Weise Gesprächspartner für Behörden gewesen währe, und ein Insolvenzantrag hätte ihn dann auch nicht gestört wenn der Kaufvertrag nicht rechtskräftig gewesen währe
in diesem Sinne.....