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Lothar aus dem Norden am 31. Januar 2009 14:15 (IP gespeichert)
Hallo,
Irgendwie wunder mich das ganze, denn es gibt einen Punkt in den "Allgemeinen Beförderungsbedingungen", die dem Personal die Beförderung von Personen verweigern dürfen, die unter dem Einfluss von alkohlischen Getränken stehen.
Das Problem liegt in meinen Augen aber anderswo: Leider verfolgt der Staat seine Interessen oftmals nur noch dann, wenn er selbst wirtschaftliche Vorteile davon hat. So ist es halt relativ einfach, das ganze Land mit Blitzkästen vollzustellen und diese regelmäßig auszuwerten. Hier wo es aber auch nötig wäre, daß der Staat Präsenz zeigt, wird auf die Personalknappheit der Polizei verwiesen und das kann es einfach nicht sein.
Es wird auch allerhöchste Zeit, daß die Fußballvereine hier mit in die Kostendeckung mit einbezogen werden. es kann schlichtweg nicht mehr sein, daß sich Präsidenten, Funktionäre und Spieler die Taschen mit Millionengehältern vollstopfen und die Folgen ihres Tun und Treibens dem Steuerzahler aufgelastet werden.
Wenn ein Verein eine zweistellige Millionensumme aufbringen kann um einen Spieler zu kaufen, dann sollte er auch in der Lage sein, das Geld dafür aufzubringen, daß die von ihm ausgerichtete Veranstaltung für unbeteiligte nicht zum Problem wird.
Gruß Lothar