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Kilometerstein am 27. Januar 2009 15:48 (IP gespeichert)
In so einer Ausschreibung kommt tatsächlich der billigste Bieter zum Zug, wenn sein Angebot den Vorgaben entspricht. Einen Ermessensspielraum gibt es nicht. Es können aber Referenzen gefordert werden, sprich, der Anbieter muß anderswo erfolgreich tätig gewesen sein. Das ist wohl die einzige Möglichkeit, fragwürdige Anbieter auszuschließen. Wäre natürlich bitter für die AKN, bei der Ausschreibung leer auszugehen, aber so ist das nun eben...